| Liebe Delegierte und Nachbarn Seit zehn Jahren zieht sich die Fassadenproblematik wie ein roter Faden durch die Geschichte des Dahlienparks. Den Protokollen ist zu entnehmen, dass bereits 2011 am Haus H Fassadenschäden aufgetreten sind. STWG Eigentümer und Ausschussmitglied Markus Wernli hat sich damals vergeblich für die Überprüfung auch der anderen Häuser eingesetzt. Nur zwei Jahre später, 2013/2014, mussten gleichgelagerte Schäden am Haus G repariert werden. STWG Eigentümer und Ausschussmitglied, Walter Brosi dokumentierte die Schäden und drängte ebenfalls auf eine vertiefte Überprüfung und Garantieverlängerung. Die Verwaltung "bedankte sich für seine Bemühungen". 2018 bewahrheiteten sich die Befürchtungen: sämtliche Häuser sind von schwersten Fassadenschäden betroffen. Herr Hänggi von Hänggi Baumanagement nennt es "eine Schande für das Baugewerbe", was er bei der Sondage vorgefunden hat. Protokoll der DV vom 03.11.2011: "Wasserschaden an der Westfassade Herr Reto Lötscher übergibt für weitere Informationen zu diesem Punkt das Wort an Herrn Markus Wernli, welcher die übrigen Ausschussmitglieder über den Wasserschaden im Haus H informiert. Verantwortlich für den Schaden in der Wohnung H7 war das grosse selbstreinigende Fenster der Attikawohnung H9, welches beim Bau nicht richtig bzw. ungenügend abgedichtet wurde. Der Mangel und die Folgeschäden wurden mittlerweile durch die Implenia Generalunternehmung AG behoben, Herr Markus Wernli macht sich aber Sorgen, ob bei den übrigen Häusern nicht die Gefahr besteht, dass ähnliche Probleme auftreten. Aus diesem Grund schlägt er vor, alle selbstreinigenden Fenster zu Lasten der Implenia Generalunternehmung AG nochmals überprüfen zu lassen." Protokoll der DV vom 13.01.2014: "Fensterproblem Attika. Bei den Attikawohnungen sind die Fenster nicht ganz dicht und es besteht die Gefahr, dass Wasser eindringt. Herr Walter Brosi möchte eine Garantieverlängerung bei lmplenia erwirken. Er kontaktiert Herrn Gross und wird dann über das mögliche weitere Vorgehen informieren. Die Verwaltung bedankt sich für seine Bemühungen." Protokoll der DV vom 15.03.2018: "Es wird angemerkt, dass letzte Woche ein Wasserschaden an der Dahlienstrasse 11 entdeckt wurde. Dabei handelt es sich um ein festverglastes Fenster. Bei einem Rundgang wurde festgestellt, dass weitere Fenster betroffen sein könnten." GV vom 09.05.2019: Herr Hänggi von Hänggi Baumanagemant nennt das bei der Sondierung Vorgefundene "eine Schande für das Baugewerbe". Es stellt sich die Frage, weshalb die Fachleute einer Immobilienverwaltung nicht spätestens beim zweiten gleich gelagerten Vorfall und wiederholtem Ausdruck der Sorge von Seiten der STWG es nicht für nötig befunden haben, beim Unternehmer zu insistieren und Protokoll über die Verhandlungen zu führen. Laut wiederholter Aussage von KM&P sind keine Unterlagen zu den Vorfällen vorhanden: Mail von Hr. Schibli, KM&P 10.05.2019: Frage: Unterlagen zu den Reparaturen in den Jahren 2013/14 an den Häusern G und H sind nicht vorhanden? - "Nein dazu gibt es bei uns keine Unterlagen." Schliesslich sei noch in Erinnerung gerufen, dass
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Verträge mit Dritten (Hauswartung, Gartenpflege, Versicherungen etc.) sind durch einen Verwaltungswechel NICHT tangiert. Sie laufen unverändert weiter. |
RECHTLICHES Der Abberufungsbeschluss kann jederzeit erfolgen, selbst wenn im Verwaltungsvertrag eine längere Vertragsdauer vereinbart wurde. Es müssen keine speziellen Gründe für die Abberufung vorliegen. "Da der Verwaltungsvertrag per Definition
einen einfachen Auftrag darstellt,
ist dieser, gestützt auf Art. 404 OR,
jederzeit, vor der im Verwaltungsvertrag
genannten Frist kündbar. Damit der Verwaltungswechsel reibungslos und geordnet erfolgen kann, empfehlen wir, der bisherigen Verwaltung die Kündigung frühzeitig, d.h. mindestens drei Monate vor dem gewünschten Mandatsende, schriftlich mitzuteilen.
Idealerweise erfolgt der Verwaltungswechsel jeweils auf das Ende eines Geschäftsjahres." |
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